Die Versandapotheke DocMorris wurde hier in Deutschland vor allem durch einige spektakuläre Gerichtsprozesse bekannt, da nach deutschem Recht der Versand von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht erlaubt war. Das Unternehemen schaffte es trotz großem juristischen Gegenwind, sich am deutschen Markt zu etablieren. Seit 2006 ist DocMorris sogar mit niederglassenen Apotheken vertreten, die zunächst von der AG selber und heute von Franchisenehmern betrieben werden. Wie der stationäre Vertrieb von DocMorris über lokale Apotheker und der damit konkurrierende Internetversand zusammenpassen, obwohl sie sich ja eigentlich kannibalisieren, erklärt Vorstand Olaf Heinrich im Interview. Außerdem erzählt er über die Einzigartigkeit des Unternehmens, die Zukuftspläne und natürlich über das Thema Gerichtsprozesse.